Ausbildungsklassen
PKW, kleine LKW auch mit Anhänger (Klasse B)
Gültig für folgende Fahrzeuge:
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- mit nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
- mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
- mit Anfänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
Mehr zum Begleiteten Fahren mit 17
Folgende Ausbildungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:
Schaltung
B – klassisch
- Fahrpraktische Ausbildung: Schaltgetriebe
- Praktische Prüfung: Schaltgetriebe
- Fahrerlaubnis: Schaltgetriebe und Automatik
Kombiniert: Automatik und Schaltung
B 197 – NEU !
- Fahrpraktische Ausbildung: Schaltgetriebe und Automatik
- Praktische Prüfung: Automatik
- Fahrerlaubnis: Schaltgetriebe und Automatik
Automatik
B 78
- Fahrpraktische Ausbildung: Automatik
- Praktische Prüfung: Automatik
- Fahrerlaubnis: Automatik
Fahrausbildung Anhänger
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug Klasse B und einem Anhänger oder Sattelhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Motorrad
Folgende Ausbildungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:
Ohne Leistungsbegrenzung
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Bis max. 48 PS
Klasse A2
Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt.
Bis max. 125 ccm3, bis max. 15 PS
Klasse A1
Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.
Bis max. 50 ccm3, bis max. 45 km/h
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4: bis 45 km/h. Bis 50ccm, bis 4 KW.
Mit Schlüsselzahl 196
Klasse B 196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.
Prüfbescheinigung
MOFA
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor- auch ohne Tretkurbeln, wenn die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Stufenführerschein
Klasse A1 auf A2 oder Klasse A2
auf A
Wer zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1( A2) ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 (A) lediglich eine praktische Prüfung. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in der Fahrschule gründlich auf die Fahrprüfung vorbereiten. Prüfungsdauer 60 Minuten.
Zweiradschutzbekleidung
Mindestanforderungen an die Zweiradschutzbekleidung für Fahrstunden und praktische Prüfung:
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